• Förderung einer positiven Entwicklung, Erlernen der Hundesprache: 

Die TeilnehmerInnen des Trainings werden geschult, Hunde besser verstehen zu lernen, um implizit die soziale und emotionale Kompetenz und eine generell positive Entwicklung zu fördern.

  • Realistische Einschätzung der Fähigkeiten und Grenzen: 

Jede/r aktive TrainerIn kann die Fähigkeiten und Grenzen der TrainingsteilnehmerInnen und vor allem des Therapiebegleithundes realistisch einschätzen, und wenn nötig ein Training vorzeitig abbrechen.

  • Gesundheitszustand der Hunde:  

Aktive Hunde müssen während des Trainings schmerzfrei sein. Gesundheitskontrollen für aktive Hunde haben halbjährlich zu erfolgen, sowie die staatliche Nachkontrolle 1x/Jahr.

  • Tierschutzgerechte Haltung der Hunde: 

Dies inkludiert ständigen Zugang zu einer Vertrauensperson (Hundehalter oder kurzfristige weitere enge Bezugspersonen), regelmäßigen Freilauf in Grünzonen, Sozialkontakt zu Artgenossen, qualitativ hochwertige Ernährung, regelmäßige Gesundheitskontrollen.

  • Supervision: 

Sowohl aktive TrainerInnen als auch aktive Therapiebegleithunde müssen sich in regelmäßigen Abständen in Supervision begeben.

  • Weiterbildung: 

Jedes TrainerIn verpflichtet sich zu mindestens 30 Stunden Weiterbildung im Jahr. Diese Weiterbildungen können im psychologischen, biologischen, medizinischen und Hundeverhaltenstrainer Bereich absolviert werden.

  • Vertraulichkeit: 

Sowohl während der Vor- und Nacharbeit, als auch während des Hundesicherheitstrainings selbst, werden die Privatsphäre der TeilnehmerInnen, sowie der Wunsch nach Vertraulichkeit, stets geachtet.

  • Wohlergehen aller Beteiligten: 

Das Hauptaugenmerk jeder TrainerIn liegt auf dem Wohlergehen aller Hunde, sowie aller TeilnehmerInnen des Trainings.

  • Freiwilligkeit aller Beteiligten: 

Das Training erfolgt ausnahmslos immer freiwillig auf Seiten aller Beteiligten. Es ist darauf zu achten, dass der Kontakt nur auf beidseitigem Wunsch und Einverständnis erfolgt, sowohl auf Seiten des/r TeilnehmerIn, als auch auf Seiten des Hundes.

  • Positiver und respektvoller Umgang: 

Ein positiver Umgang mit allen Hunden und TeilnehmerInnen ist Voraussetzung für jegliches Training. Es wird außerdem ein positiver und respektvoller Umgang mit den Institutionen, an denen das Training stattfindet, gepflegt. Alle beteiligten Personen (Institutionsleiter, Betreuer, Lehrer, Eltern, Teilnehmer,...) müssen mit dem Training einverstanden sein.

  • Rücksichtnahme: 

Es muss während des Trainings auf das Leben aller anderen Lebewesen Rücksicht genommen werden und es dürfen keine Menschen oder Tiere durch Fahrlässigkeit zu Schaden kommen.

  • Positive Methoden: 

In der Handhabung von Hunden (sowohl privat als auch beruflich) und im Training werden nur positive Methoden eingesetzt und/oder empfohlen. Methoden, die dem Hund Schmerzen oder Angst bereiten bzw. die Aggression fördernd sind strengstens untersagt (z.B. Leinenruck, Schläge/Tritte, Stachelhalsbänder, etc.).

  • Offenheit:

 Jede/r TrainerIn strebt danach, immer offen zu sein bezüglich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, positiver Trainingsmethoden, Techniken und Hilfsmittel.

*aus dem Ehrenkodex Verein MTI - Umgang mit Mensch und Tier (Auszüge, modifiziert)